Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Natursteinhandel

§ 1 Geltung der Bedingungen
Ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen haben Gültigkeit für alle Vertragsbedingungen mit unserer Firma, soweit auf sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Form hingewiesen und die Möglichkeit zur Kenntnis des Inhabers gegeben wurde. Anders lautende Bedingungen werden auch durch widerspruchslose Entgegennahme oder Ausführung der Lieferung nicht anerkannt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote und Preise richten sich nach der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste unserer Firma. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab den jeweiligen Lagerplätzen der Firma BSR. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die Annahmeerklärung des Verkäufers auf eine Bestellung kann schriftlich, fernmündlich oder durch Handlung (z.B. Lieferung) erfolgen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Soweit Lieferungen frei Baustelle oder Versandort vereinbart sind, so ist in den Preisen nur der reine Transport bei voll ausgeladenen Lastzügen und bei ausreichender und gefahrloser Zufahrt mit schweren Lastzügen und Abladen lose gekippt enthalten. Sämtliche anderen und weiteren Kosten wie Wegebenutzungsgebühren, Standgelder, Anschluss- und Wegegebühren, Kosten für Umladungen und Zwischentransporte usw. gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist zum unverzüglichen Entladen der Fahrzeuge verpflichtet. Zugesagte Lieferfristen und -termine werden von der Firma BSR tunlichst eingehalten.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hierfür bestehen von Seiten des Käufers keinerlei Schadenersatzansprüche.
Außerdem behält sich die Firma BSR auch nach Vertragsannahme den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sich die Vermögenslage des Käufers verschlechtert und Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen und Leistungen trotz Mahnung noch nicht beglichen wurden.

§ 3 Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung gegen Berechnung und Transport durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers auf die Gefahr des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers vorgenommen. Mangels besonderer Versandvorschrift wird nach bestem Ermessen die billigste Versandart gewählt. Zur Verfügung gestellte Paletten bleiben grundsätzlich Eigentum des Verkäufers außer wenn diese als Einwegverpackung vereinbart wurden. In diesem Falle geht die umweltgerechte Entsorgung zu Lasten des Käufers. Die Verpackungen werden zusammen mit dem Material in Rechnung gestellt. Leihpaletten werden erst bei Rückgabe an unserem Lagerplatz mittels Gutschrift zurückvergütet.

§ 4 Gewährleistung
Der Verkäufer leistet Gewähr nach den Regeln des BGB. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden), jedoch in jedem Fall vor Einbau des Materials, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich und schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.
Der Verkäufer behält sich vor, bei etwaigen Mängeln Minderung oder Wandelung vorzunehmen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 5 Besondere Bedingungen beim Verkauf von Gebrauchtpflaster und Gebrauchtnatursteinen
Der Verkäufer leistet keine Gewähr für Einhaltung von DIN-Vorschriften über Druckfestigkeit und Maßhaltigkeit sowie Einheitlichkeit der Steine, wenn es sich um Gebrauchtpflaster handelt.
Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten. Dem Käufer steht es frei, die Ware vor Vertragsabschluss in Augenschein zu nehmen. Schmutz-, Beton-, Mörtelreste etc., die nicht mehr als ca. 10 Gewichtsprozente der gelieferten Steine ausmachen, berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
Grundsätzlich verkauft der Verkäufer Gebrauchtpflaster nur dann, wenn er einen entsprechenden Anspruch auf diese Steine hat. Sollten hierbei dennoch Beschaffungsstörungen eintreten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, gilt § 2 und 4.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – , die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 15 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Kaufvertrag.

§ 7 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Zeitpunkt der Nettofälligkeit ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Mahngebühren für den entstehenden Verwaltungsaufwand zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringe Belastung nachweist.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbezahlung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 8 Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden die Bonität. Dabei arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Namen, Anschrift und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art.14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung sind hier nachzulesen: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

§ 9 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann i m Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des offenen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bayreuth ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so ist sie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen dahin auszulegen, dass der wirtschaftliche Zweck des Vertrages erreicht wird. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die erforderlichen und zumutbaren Erklärungen abzugeben.

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